Big Brother Awards 2003 verliehen

Die Deutsche Post-Shop-GmbH bekam den Negativpreis "Big Brother Award" 2003 in der Kategorie Arbeitswelt, die T-Online AG bekam ihn in der Kategorie Kommunikation.

Die Deutsche Post-Shop-GmbH hat den Big Brother Award 2003 in der Kategorie Arbeitswelt für ihre Arbeitsverträge mit Post-Agentur-Nehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bekommen. In diesen Arbeitsverträgen sollen die ArbeitnehmerInnen pauschal einwilligen, einen von der Deutschen Post-Shop GmbH bestimmten Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, wenn sie länger als zwei Wochen krank sind.

Die T-Online AG hat den Big Brother Award 2003 in der Kategorie Kommunikation für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten ihrer Flatrate-Kunden bekommen. Bei nutzungsunabhängiger Bezahlung des Internet-Anschlusses, den sogenannten Flatrates, gibt es keinen Grund einer Speicherung der IP-Adressen.

Weitere Informationen zu den Big Brother Awards in den Kategorien Politik, Regional, Behörden, Verbraucherschutz und Lifetime gibt es auf der Homepage der Verleiher von Big Brother Award.

(Marion Lühring, 30.10.2003)

ver.di-innotec, 30. Oktober 2003
Original: http://www.multimediabuero.de/meldung_volltext.php3?si=3fa790820a19e&id=3fa0eb10271cd&akt=news&view