Kommt die "totale elektronische Verkehrsüberwachung"?

Christiane Schulzki-Haddouti 05.11.2003

Bürgerrechtsorganisation fordern die Kündigung des Toll-Collect-Vertrags

Strafverfolger setzen zur Verbrechensbekämpfung auf das neue LKW-Mautsystem. Bislang konnten sie allerdings mangels verlässlicher Daten noch keine Erfolg verzeichnen. Datenschützer warnen schon vor einer totalen elektronischen Verkehrsüberwachung.

Bereits im August erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Gummersbach einen Beschluss gegen die Firma Toll Collect, die das Mauterfassungssystem für Lastkraftwagen betreibt. Mit Hilfe der vom Mautsystem erzeugten Standortdaten wollten die Fahnder einen gestohlenen Container-Lastwagen aufspüren. Toll Collect sah sich jedoch nicht im Stande, der Forderung nachzukommen. Ein Sprecher der Toll Collect GmbH sagte, der Beschluss ginge "von falschen technischen Voraussetzungen aus". Im Klartext: Da das Mautsystem mitunter auch falsche Standortdaten liefert, waren die Daten noch nicht zuverlässig genug.

Der Frankfurter Datenschutzexperte Johann Bizer befürchtet, "dass die staatlichen Behörden mit Toll Collect über ein flächendeckendes Fahndungsreservoir für Bewegungs- und Standortprofile verfügen". Da alle Kraftfahrzeuge vor dem Passieren der Kontrollbrücken per Video aufgenommen werden, bestehe die "technische Möglichkeit einer optischen Totalkontrolle", warnt Thilo Weichert, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Die On-Board-Units erlauben zudem die Lokalisierung der registrierten Fahrzeuge und damit die Erstellung von präzisen Bewegungsprofilen.

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen verlangen nun die Kündigung des Vertrags mit Toll Collect. Zwar habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz im August 2003 erklärt, das Maut-System von TollCollect sei mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Das Maut-Verfahren ermögliche, so die Bürgerrechtsorganisationen, "die totale elektronische Verkehrsüberwachung", die zum Datenschutz bisher vorgesehenen Sicherungen seien "von Anfang an ungeeignet".

In einer gemeinsamen Presseerklärung schreiben der Chaos Computer Club ( CCC), die Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. ( DVD), Foebud), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. ( FifF), die Humanistische Union ( HU) und die Internationale Liga für Menschenrechte:

Wir haben überhaupt keine Einwände dagegen, dass die Nutzenden von Autobahnen für die dabei entstehenden Kosten zur Kasse gebeten werden. Dies lässt sich aber auch mit Mitteln erreichen, die nicht zur elektronischen Totalüberwachung führen.

Die Fahnder hatten vor allem die anfallenden Telekommunikationsdaten im Visier: Im Idealfall gleicht das Fahrzeuggerät von Toll Collect während der Fahrt ständig die aktuellen Satellitenstandortdaten des Fahrzeugs mit einer Straßenkarte von Deutschland ab. Sobald sich der LKW auf eine Mautstrecke begibt, beginnt der Gebührenzähler zu laufen. In jedem Gerät ist auch ein Handy integriert, das sich in das Mobilfunketz von T-Mobile einbucht. Verlässt der LKW die Mautstrecke, schickt das Handy eine Mitteilung über die fällige Mautgebühr an die Toll-Collect-Zentrale, die diese Daten sammelt und der Spedition in Rechnung stellt.

Laut Autobahnmautgesetz darf Toll Collect die Daten über die Höhe der entrichteten Maut, die Mautstrecke, den Ort und die Zeit der Mautentrichtung verarbeiten. Zu den Mautdaten gehören auch der Fahrzeitraum, das Kennzeichen und die Fahrzeugmerkmale. Die meisten Daten müssen nach Entrichtung der Maut gelöscht beziehungsweise für statistische Zwecke anonymisiert werden. Das Gesetz schließt zudem jede andere Verwendung als für das Mautsystem "z.B für Geschwindigkeitskontrollen" ausdrücklich aus.

Toll Collect bat seinen Auftraggeber, das Bundesamt für Güterverkehr, sowie den Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob, die Angelegenheit zu klären. Für Jacob schließen die gesetzlichen Regelungen "generelle Verkehrsüberwachungen oder gar die Erstellung von Bewegungsprofilen von Fahrzeugen" aus. Nach Auffassung des Gerichts betrifft dies jedoch nicht die allgemeinen Eingriffsbefugnisse der Polizei.

Die Vorteile des Systems hat offensichtlich auch der bayerische Innenminister bereits erkannt: Die CSU legte vor kurzem im bayerischen Landtag einen Polizeigesetzentwurf vor, der die automatisierte Erkennung von Kfz-Kennzeichen legitimieren soll. Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen fordern die Bundesregierung nun ob der drohenden Verkehrsüberwachung auf, den Vertrag mit Toll Collect zu kündigen.

telepolis, 5. November 2003
Original: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/16018/1.html