Bielefelder Datenschutz-Verein klagt gegen Payback-System

Verletzt Rabattkarte den Datenschutz?

Der Vorsitzende vom Bielefelder Datenschutzverein "FoeBuD e.V." mit dem Pseudonym "padeluun" verklagt das Unternehmen Payback auf Einhaltung seiner Verträge. Unter dem "Deckmantel einer Rabattkarte" - so der Kläger - sammelt das Unternehmen Payback-Daten über das Kundenverhalten. Diese Praxis und das Verbergen des "eigentlichen" Geschäftszwecks bemängelt der Bielefelder Datenverkehrsverein FoeBuD e.V. schon seit längerem.

Der Verein brachte im Frühjahr 2001 ein "Hilfsmittel zur Informationellen Selbstverteidigung" heraus: die Privacy-Card. Hiermit können Kunden bei allen angeschlossenen Payback- Partnern so genannte Payback-Punkte sammeln. Die Kunden bleiben hiermit anonym. Die bei Unternehmen wie Obi, Kaufhof- Galeria, real,-, AOL, DEA etc. gesammelten Payback-Punkte kommen dem FoeBuD zugute. Etwa 1.500 Kundinnen und Kunden setzen bereits die Privacy-Card ein.

Einige Zeit nachdem Payback über die Presse Kenntnis von der Privacy-Card erhielt, stornierte das Unternehmen die weiterhin eingehenden Punkte. Der Kläger besteht auf der Weiterführung des mit Payback abgeschlossenen Vertrages und die Gutbuchung der Punkte. Eine gütliche Einigung war nach Klägerdarstellung bisher nicht möglich.

Die Payback-Karte ist das größte Bonuspunkte-Sammelsystem in Deutschland mit mittlerweile 15 Millionen Teilnehmern. Payback kommt als Rabattkarte daher, dient aber nach Meinung der Kläger vor allem dazu, personalisierte Daten zum Kaufverhalten von Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und kommerziell zu nutzen, ohne dass nach Ansicht der selbsternannten Datenschützer diese ausreichend informiert werden.

Die Privacy-Card funktioniert genauso wie eine Payback-Karte. Die Privacy-Card wird bei Einkäufen vorgelegt oder die Nummer wird bei Telefon- und Onlinebestellungen angegeben. Die Firmen registrieren den Rabatt. Die Punkte werden nun dem FoeBuD e.V. gutgeschrieben.

Der FoeBuD hat die Privacy-Card nach eigenen Angaben schon im Vorfeld juristisch prüfen lassen: Es ist völlig legal, wenn die Privacy-Card des FoeBuD e.V. eingesetzt wird, so der Verein. Auf der Website unter www.foebud.org finden sich die aktuellen Punktestände, aktuelle Hinweise und natürlich alles Weitere zur Arbeit des FoeBuD e.V. Die anwaltliche Klagevertretung des FoeBuD e.V. hat der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth übernommen.

Golem.de, 06. Juni 2002
Original: http://www.golem.de/0206/20180.html