[Chaos-Knoten]12. Chaos Communication Congress '95


Rechtsverdrehung online mit Gravenreuth

von Stefan Pernar[s.pernar@link-goe.zerberus.de]

Bei dem Vortrag ging es um die Anwendbarkeit Bundesdeutscher Gesetze auf Mailboxen und um algemine Dinge zum Thema Computer und Rechtsprechung.

Gleich zu Anfang stellte sich herraus, daß es keine Gesetzespeziell für Mailboxen gibt. Man kann allerdings generell sagen, daß fürdie Mailboxbetreiber je nach Angebot die selben Gesetze anwendbar sind wie für andere Medien, etwa Zeitungen (Newsgroups / Bretter) oder wie für Rundfunk-Talkshows (Chat).

Natürlich kann man eine Mailbox nicht direkt mit einer Zeitung vergleichen: An einer Zeitung gibt es durch die redaktionelle Arbeit viel mehr Möglichkeiten, um Meldungen, die etwa mit dem Strafrecht oder dem jeweiligen Landespressegesetz in Konflikt stehen, gar nicht erst ercheinen zu lassen. Bei Mailboxen haben praktisch alle Benutzer - der Sysop eingeschlossen - gleichzeitig Zugriff auf die Nachrichten. Das gibt dem Systembetreiber natüchlich kaum die Möglichkeit, die Verbreitung strafbarer Nachrichten zu verhindern.

Während des restlichen Vortrags würde nur noch wüst durcheinander Diskutiert, zum Beispiel über das Urheberrecht. Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Gebiet ist wohl die Möglich auch nicht unbedingt aussprechbare Buchstaben- und Zahlenkombinationen als Warenzeichen eintragen zu lassen.

Das populärste Beispiel dazu ist der Pentium Prozessor der Firma Intel Inc., der aus urheberrechtlichen Gründen nicht 80586 gennant werden konnte. Das diese neue Regelung auch zu Mißbrauch führen kann, liegt auf der Hand: ein deutsches Unternehmen hat kurz nach der Gesetzesänderung sämtliche Zahlen von 1 bis in die Hunderte als Warenzeichen eintragen lassen.

Referent:
Günter Freiherr von Gravenreuth
Rechtsanwalt - Dipl.Ing. ( FH )
Schwanthalerstraße 3/III
8000 München

Tel.: 089-596087
Fax : 089-597015
BTX : 089-594622


Michael Rademacher, 27.12.1995