Datenschützer strafen T-Online mit Negativ-Award ab

Der Negativ-Preis 'Big Brother Award' für bedenkliche Eingriffe in die Privatsphäre der Bundesbürger ging auch diesmal an namhafte deutsche Unternehmen und öffentliche Institutionen. Zu den Preisträgern gehören unter anderem die Deutsche Post, T-Online, die GEZ und mehrere Landesregierungen. T-Online wurde für das Speichern von IP-Adressen ihrer Kunden beim Flatrate-Tarif gerügt. Die anonyme Nutzung des Internets werde damit völlig untergraben, hieß es. T-Online sei zwar nicht der einzige Internet-Anbieter, der so vorgehe, sollte aber nach Ansicht der Juroren mit gutem Beispiel vorangehen. T-Online wies die Kritik zurück und betonte, die Daten würden rechtskonform und branchenüblich für Rechnungsfragen und Virenprobleme befristet gespeichert. In der deutschen 'Big Brother Award'-Jury sind verschiedene Gruppen vertreten, darunter die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), der Chaos Computer Club (CCC) und die Internationale Liga für Menschenrechte. Ausrichter ist der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (Bielefeld). 24.10.2003

eMarket, 24. Oktober 2003
Original: http://www.emar.de/emar/news/agenturen/