[Auszug]

VI. Diskussion: Grundrechte / Kommunikationsfreiheit und Datenschutz

Der BigBrotherAward 2003 in der Kategorie "Kommunikation" geht an die T-Online Aktiengesellschaft für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.

"Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten nur gespeichert werden, wenn und solange sie für Abrechnungszwecke benötigt werden. Zweck dieses Verbots einer Vorratsdatenspeicherung ist es zu verhindern, dass auch noch nach Monaten an Hand der elektronischen Spuren nachvollzogen werden kann, was ein Nutzer im Internet gemacht hat. (...) Was T-Online mit seiner IP-Adressenspeicherung bewirkt, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre seiner Kundinnen und Kunden. Die anonyme Internet-Nutzung, vom Gesetz ausdrücklich zugesichert, wird dadurch untergraben...." Link zur Laudatio mit weiteren Informationen: http://www.big-brother-award.de/2003/.comm/

>labourNet, 28. Oktober 2003
Original: http://www.labournet.de/news/2003/Dienstag2810.html