Deutschlands Datenkraken:

Es gibt Preise, die im Grunde keiner wirklich will. Der Big Brother Award, der seit dem Jahr 2000 jährlich an besonders emsige Datensammler in Firmen und Behörden verliehen wird, gehört dazu. Er wurde am 24.10. in Bielefeld zum vierten Mal vergeben. Zu Preisträgern wurden neben anderen auch die eifrigen Datenjäger von T-Online und der GEZ gekürt.

Datenkraken auf der Spur

Wer wie Robinson Crusoe allein auf einer einsamen Insel wohnt, braucht sich um den Schutz seiner Privatsphäre und seiner persönlichen Daten vermutlich nicht zu sorgen. Was nirgendwo gespeichert ist, kann auch nicht missbräuchlich verwendet werden. In der modernen Informationsgesellschaft gibt es keine Robinsons. Ob beim Telefonieren, Emailschreiben oder Surfen - überall hinterlässt man seine Datenspuren. Und Datensammler lauern wie Kraken überall. Unerwünschte Werbung ist noch das Harmloseste, was demjenigen blühen kann, der sich im Netz der so genannten Datenkraken verfängt.

Datenkraken gibt es überall

Der deutsche Big Brother Award soll die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz fördern. Er will die Möglichkeiten des Datenmissbrauchs bereits aufzeigen, bevor die Privatsphäre des Einzelnen ausgehebelt worden ist. Die Initiatoren des Big Brother Awards wollen vorbeugend aktiv werden und frühzeitig über ungerechtfertigte Datensammelwut und Datenmissbrauch informieren. Denn, so die Preisverleiher: "Diejenigen, die vom Missbrauch profitieren, werden das ganz sicher nicht tun."

Datenschutz anschaulich machen

Big Brother Awards gibt es seit 1998. Sie werden in Ländern wie England, Frankreich, Australien, Kanada und den USA für besonders emsige Datensammler in Firmen und Organisationen sowie an Personen verliehen, die nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Seit dem Jahr 2000 vergibt der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs" (FoeBuD) den Big-Brother-Preis auch in Deutschland. Der Verein hofft, mit der jährlichen Negativauszeichnung das abstrakte Thema Datenschutz durch konkrete Beispiele anschaulich und allgemein verständlich zu machen.

Die Kategorien

Der Oscar für Datenkraken wird in den Kategorien Arbeitswelt, Politik, Lebenswerk, Behörden, Kommunikation, Verbraucherschutz und Regional vergeben. In den vergangenen Jahren erhielten beispielsweise das für die Entwicklung des LKW-Mautsystems verantwortliche Unternehmen Toll Collect, der Softwarekonzern Microsoft, die Payback-Kundenkarte und die Videoüberwachung der Deutschen Bahn den gar nicht so begehrten Anti-Preis. In diesem Jahr dürfen sich u. a. die Gebühreneinzugszentrale GEZ sowie T-Online über einen Datenkraken-Oscar "freuen".

Herzlichen Glückwunsch, GEZ!

Einen der wichtigsten Kraken-Oscar, eine Auszeichnung für ihr Lebenswerk nämlich, erhielt die Gebühreneinzugszentrale GEZ. Geehrt wurde sie für ihren unermüdlichen Einsatz bei der bedingungslosen Ermittlung von Schwarzsehern und -hörern. Rücksichtslos und in der Manier von Drückerkolonnen beschaffe sich die GEZ systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und aus sonstigen äußerst fragwürdigen Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, heißt es in der offiziellen Laudatio. Dabei dringe die GEZ unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnungen ein und nötige sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Preisgabe ihrer Daten. Durch diese rücksichtslose Datensammelwut habe sich die GEZ als würdiger Preisträger erwiesen.

Herzlichen Glückwunsch, T-Online!

Auch die T-Online AG erwies sich eines Datenkraken-Oscars würdig. Sie erhielt die Trophäe für ihre Langzeitspeicherung von Internetverbindungsdaten. Dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz Verbindungsdaten nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen, ist der T-Online AG offenbar egal. Sie speichert für jeweils achtzig Tage auch die Verbindungsdaten ihrer Flatratekunden ab, obwohl Flatrates pauschal per Monatsbeitrag abgegolten werden, egal wie lange und wohin ein Flatratekunde surft.

Die IP-Adressenspeicherung durch T-Online sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre ihrer Kunden, begründen die Verleiher die Preiswürdigkeit des Darmstädter Konzerns. Die anonyme Internet- Nutzung, vom Gesetz ausdrücklich zugesichert, werde dadurch untergraben. Der gläserne Surfer sei Realität. Das Internet, das ein Instrument der Meinungsfreiheit und der freien Informationsbeschaffung sein sollte, entwickele sich auf diese Weise zu einem Kontroll- und Überwachungsinstrument. Dafür habe die Telekom-Tochter ihren Big Brother Award redlich verdient.

Link zum Thema: http://www.bigbrotherawards.de/

Surf-Guide, 30. Oktober 2003
Original: http://www.surf-guide.de/newsart.shtml