AUSGEZEICHNETE BIG BROTHER

Die größten Daten-Kraken des Jahres

"...and the winner is", schallt es bei Preisverleihungen normalerweise freudig durch den Saal. Bei den Big-Brother-Awards zieht dagegen so mancher den Kopf ein: Wer hier gewinnt, hat verloren. Wir stellen die Verlierer dieses Jahres vor.

Um 16 Uhr begann am Freitag in Bielefeld die Verleihung der diesjährigen Big-Brother-Awards, denen so mancher entgegen gefiebert haben dürfte: Die einen, weil sie den Preis, der seine Träger brandmarkt, statt sie auszuzeichnen, zunehmend für ein so publikumswirksames wie wichtiges Mittel halten, die "Daten-Kraken" im Lande outen; Die anderen, weil sie vielleicht mit eingezogenem Kopf hofften, nicht "erwischt" zu werden.

Acht Unternehmen, Institutionen, Personen hat es auch in diesem Jahr wieder erwischt, und ausführlich begründen die Mitglieder der Jury, warum sie die so Exponierten für preiswürdig halten. Wer mehr wissen will, als den Kurzbegründungen zu entnehmen ist, findet per Klick zu Auszügen aus der "Laudatio": Die Jury-Urteile sind durch detaillierte Recherchen begründet. Die vollständigen Texte werden nach Ende der Veranstaltung in Bielefeld auf der Website der Big-Brother-Awards veröffentlicht.

Die diesjährigen Preisträger im Einzelnen:

Microsoft AG (Kategorie: Lifetime-Award)
Die Auszeichnung erfolge wegen der Summierung von Privacy-Problemen. Registrierungspflichten, Passport, XP-Service-Pack 1, Palladium, .net mit Schwerpunkt wegen der Realisierung von DRM (Digital Rights Management) durch die Hintertür (Windows Media Player).

Bayer Aktiengesellschaft (Kategorie: Arbeitswelt)
Den BigBrotherAward erhält das Unternehmen für die "demütigende Praxis, Auszubildende vor der Einstellung einem so genannten Drogentest zu unterziehen".

NRW-Minister Behrens (Kategorie: Regionalpreis)
Behrend erhält den BigBrotherAward für den Versuch, eine Änderung des Polizeigesetzes durchzusetzen, um Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen durchführen zu dürfen. Der Pilotversuch in Bielefeld wird als Erfolg verkauft - obgleich es weder durch die Zahlen der Polizei, noch durch eine objektive Betrachtung aller Rahmenbedingungen dieses Pilotprojekts zu begründen ist. Laut den Zahlen der Polizei war ein Anstieg der Straftaten mit erheblicher Bedeutung um 50 Prozent seit Montage der Videoüberwachung festzustellen.

Deutsche Post AG (Kategorie: Verbraucherschutz)
Die Preisvergabe erfolgt wegen des datenschutzwidrigen Umgangs mit Daten aus den Post-Nachsendeanträgen (erzwungenes Doppeltes Opt-Out).

Hessischer Innenminister Volker Bouffier (Kategorie: Politik)
Der BigBrotherAward wird Bouffier zuerkannt, weil er im Land Hessen die vom Gericht verbotene Rasterfahndung per Gesetzesnovellierung quasi durch die Hintertür wieder eingeführt habe.

Deutscher Bundesrat (Kategorie: Kommunikation)
Der BigBrotherAward wird an den Bundesrat verliehen für den Beschluss, Telekommunikations(dienste)anbieter zu verpflichten, die Verbindungsdaten von Nutzenden für eine nicht festgelegte Dauer für Zwecke von Polizei und Geheimdienste auf Vorrat zu speichern.

Toll Collect GmbH (Kategorie: Technik)
Die Toll Collect erhält den BigBrotherAward, da mit der satellitengestützen Erhebung und zentralen Verarbeitung der Bewegungsdaten von Kraftfahrzeugen eine neue Dimension der Beobachtung von Verkehrsteilnehmern möglich werde. Die Zusicherung der Betreiber, dem Datenschutz zu genügen, erschien der Jury bei der Größenordnung der Erfassung und den Möglichkeiten der Auswertung nicht angemessen.

Bundeskriminalamt, BKA (Kategorie: Behörden + Verwaltung)
Der Preis wird verliehen wegen der Einführung der drei Präventivdateien LIMO (Gewalttäter Links) REMO (Gewalttäter Rechts) und AUMO (politisch motivierte Ausländerkriminalität).

ZUM THEMA:


BIG-BROTHER-AWARD "LIFETIME"

Microsoft AG

Auszüge aus der Laudatio von Patrick Goltzsch bei der Verleihung der Big-Brother-Awards 2002: "Der Lifetime-Award und diesjährige Hauptpreis geht an Kurt Sibold, Geschäftsführer von Microsoft Deutschland. Die Firma erhält den Preis vor allem für seine Verdienste bei der flächendeckenden Einführung von Kontrolltechnologie für Urheberrechte: Digital Rights Management."

"Microsoft ist bereits in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Gründen für den Big Brother Award nominiert worden. Anlass dazu hat die Firma mit unschöner Regelmäßigkeit immer wieder gegeben. So wird vielen noch in Erinnerung sein, dass Windows 98 bei der automatischen Online-Registrierung die Festplatte und die Hardware-Konfiguration seiner Nutzer durchleuchtete und die Ergebnisse zusammen mit einer Kennung an Microsoft meldete."

"Diese weltweit einzigartige Identifkationsnummer eines Rechners konnte über das Internet abgefragt werden und tauchte auch versteckt in Office-Dokumenten und E-Mails wieder auf.[1] Bei Microsofts aktuellem Betriebssystem Windows XP wird der Nutzer nicht mehr automatisch und klammheimlich registriert. Aber die Option, sich nicht zu registrieren, hat er keineswegs. Dann nämlich schaltet sich die Software 30 Tage nach ihrer Installation einfach ab."

"Obwohl Microsoft sich schon so oft preiswürdig präsentiert hat, erhält das Unternehmen in diesem Jahr nicht nur den Lifetime-Award, sondern auch den Hauptpreis."

"Den Anlass lieferte Microsoft mit dem Update für den hauseigenen Media Player. In der damit einhergehenden Veränderung der Lizenz räumte sich Microsoft großzügig das Recht ein, Updates, die das Betriebssystem um Funktionen zum Digital Rights Management (DRM) erweitern, automatisch einzuspielen."

"Microsofts Version von DRM trägt den Codenamen Palladium. Damit bezeichnet der Konzern Grundzüge für ein Betriebssystem, das ein Restriktionsmanagement bereits auf der untersten Ebene verankert. Mit diesem Vorhaben wird der herkömmliche PC grundlegend verändert: Aus einem Allzweckwerkzeug, über das die Anwender bestimmen, wird ein Copyright-Polizist, der in erster Linie die Nutzer kontrolliert."


BIG-BROTHER-AWARD "ARBEITSWELT"

Bayer AG

Auszüge aus der Laudatio von Rena Tangens: "Die Bayer AG zwingt Bewerberinnen und Bewerber, die im Unternehmen eine Ausbildung machen wollen, zu einem Drogentest. Dafür müssen die Betroffenen eine Urin-Probe abgeben. Formal haben sie die Wahl und können den Drogentest auch ablehnen - faktisch kann hier von 'freiwilliger Zustimmung' keine Rede sein."

"Denn allen ist klar: wer den Drogentest verweigert, hat schlechte Karten bei der Vergabe der Ausbildungsplätze. Die Schweigepflicht der - wohlgemerkt - 'Werks- oder Betriebsärzte' ist zwar offiziell gewährleistet, denn die Details der Test-Ergebnisse dürfen der Firmenleitung nicht mitgeteilt werden. Stattdessen gibt es den Vermerk 'Bewerber/in geeignet' oder 'nicht geeignet'."

"Fest steht: Die Urintests dienen der Selektion im Vorfeld. Damit zeugen die Tests von einem grundsätzlichen Mißtrauen einer Unternehmensleitung gegenüber den potentiellen Mitarbeitern. Generalverdacht für alle, statt Unschuldsvermutung, wie sie in unserem Rechtsstaat eigentlich üblich ist. Und: Kontrolle statt Beratung. Urintests sind entwürdigend. In Gegenwart eines möglichen zukünftigen Kollegen eine Pinkelprobe abgeben zu müssen, ist eine Demütigung. Mit einem solchen Drogentest muß man auch sein Privatleben und seine Freizeitgewohnheiten dem Konzern gegenüber offenlegen - und das im immer häufiger schon im Vorfeld, noch bevor man bei einem Unternehmen in Lohn und Brot steht."

"So haben Urintests den Nebeneffekt, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuschüchtern und ihnen die Macht des Unternehmens zu demonstrieren, indem sie sprichwörtlich am eigenen Leibe erfahren, dass Menschenwürde und Privatsphäre hinter den Fabriktüren nur noch eingeschränkt Gültigkeit haben."

"Die Bayer AG ist hier exemplarisch nominiert - Drogentests werden in den letzten Jahren bei immer mehr Unternehmen in Deutschland zur gängigen Praxis bei der Bewerberauswahl, insbesondere bei der chemischen Industrie, z.B. BASF und Höchst, aber auch bei DaimlerChrysler in Sindelfingen und Untertürkheim, bei der Deutschen Bahn, bei Bosch, Heidelberger Druckmaschinen, den Kieler Stadtwerken oder der Volkswagen AG Wolfsburg. Damit setzen sie unversehens neue Standards, denn es wird suggeriert, dass Unternehmen, die nicht testen, nun die ganzen Drogenkonsumenten als Bewerber bekämen."

"In den USA führen inzwischen über 80 % der umsatzstärksten Unternehmen 'drogenscreenings' durch."

"Bezeichnenderweise werden Drogenscreenings vor allem bei den unteren Lohnklassen durchgeführt - Ingenieuren, Programmiererinnen und Managern wird diese Prozedur nicht zugemutet."

"Ganz nebenbei sind dem Mißbrauch im Unternehmen Tür und Tor geöffnet: Nicht zuletzt kann der für einen Drogentest abgegebene Urin einer Bewerberin auch auf eine etwa bestehende Schwangerschaft geprüft werden. Das ist illegal. Aber wer überprüft, ob das Verbot auch eingehalten wird? Und wer weiß, wie lange das Verbot noch gilt?"


BIG-BROTHER-"REGIONALPREIS"

NRW Minister Behrens

Auszüge aus der Laudatio von Rena Tangens und padeluun: "Lobbyvereine - allen voran wohl der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. - drücken das Thema Videoüberwachung in die politischen Gremien hinein. Aber dem Thema Videoüberwachung wollen wir gar keinen Preis verehren, denn hier ist längst klar, dass es nicht um mehr Sicherheit, sondern nur darum geht, Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, dass man schon 'was tut'."

"Dass dieses 'so tun, als ob man etwas tut' (also das, was man auch 'symbolische Politik' nennt) so ganz nebenbei die Grundrechte aushebelt, ist genauso bekannt, wie die Tatsache, dass Videoüberwachung nichts bringt - einer der Gründe vielleicht, warum es in Deutschland bei allen Pilotprojekten zur Videoüberwachung keine seriöse und haltbare wissenschaftliche Evaluation gibt."

"Warum? Ja, - wir staunen - mit Datum 17.7.2002 veröffentlicht das Innenministerium NRW eine Presseerklärung, dass in NRW zukünftig in 'Kriminalitätsbrennpunkten mit gezielter polizeilicher Videoüberwachung auch gegen Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung' vorgegangen werden soll. Mit Verweis auf ein überaus erfolgreiches Pilotprojekt wurde in Bielefeld von Ende Februar 2001 bis Ende März 2002 ein öffentlicher Park überwacht."

"Das Innenministerium verweist auf die 'erfolgreichen Zahlen' des Bielefelder Modellprojekts. Tatsächlich gibt es solche 'erfolgreichen Zahlen' nicht: Die Zahl der Straftaten im Ravensberger Park ging bereits im Jahr 2000 entscheidend zurück. Ups, - kleiner Schönheitsfehler - das war ein Jahr vor der Installation der Überwachungsanlagen im Ravensberger Park. Die exakt gleichen Zahlen der Polizei zu Grunde legend, können wir heute völlig zu Recht erklären, dass die Zahl der Straftaten im Park seit Installation der Kameras nicht gesunken, sondern im Gegenteil um 50 Prozent gestiegen ist - von 6 Straftaten im Jahr 2000 auf 9 Straftaten im Jahr 2001."

Preisträger des regionalpreises "ist der Innenminister des Landes NRW, Fritz Behrens, der bis Sonntag noch im Urlaub weilt und deswegen diesen Preis nicht annehmen kann. Er bekommt diesen Preis nicht wegen des Modellprojektes Videoüberwachung an sich. Sondern für das 'Herbeilügen' von Erfolgen."


BIG-BROTHER-AWARD "VERBRAUCHERSCHUTZ"

Deutsche Post AG

Auszüge aus der laudatio von padeluun: "Die Deutsche Post AG bietet ihren Kunden im Fall eines Wohnungswechsels an, mit alter Anschrift adressierte Sendungen an die neue Anschrift weiterzusenden. Dies ist sehr sinnvoll." Doch darüber hinaus melde die Post den Umzug auch an andere weiter.

"Im Rahmen dieses Nachsendeauftrages wird vom Kunden formularmäßig dessen Einverständnis eingeholt, dass 'diese dauerhafte Anschriftenänderung denjenigen, die die alte Anschrift bereits kennen, zur Adressaktualisierung zur Verfügung (gestellt wird), damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten'."

"Statt den Postkunden aber eine richtige Wahlmöglichkeit z.B. per Ankreuzen zu eröffnen, müssen sie, wenn sie ihre neue Anschrift gegenüber Anderen geheimhalten wollen, diese - sprachlich leicht missglückte - vorformulierte Erklärung streichen. Dies führt dazu, dass nur 8 Prozent auf ihrem Nachsendeantrag einer Datenweitergabe widersprechen."

"Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz berichtet von vielen Beschwerden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Betroffenen von ihrer Einwilligung zur Datenweitergabe keine Ahnung hatten."

"Wer nun meint, mit dem Streichen seiner Einwilligungserklärung eindeutig seinen Willen zum Ausdruck gebracht zu haben, der wird dadurch überrascht, dass er (wie uns jüngst mitgeteilt worden ist) von der Deutschen Post AG mit dem Hinweis angeschrieben wird, dass bei Bezug einer Zeitschrift über die Deutsche Post diese nicht mehr an die neue Adresse gesendet werden könne. Um zu verhindern, dass ein Zeitschriftenverlag die neue Adresse erhält, müsse der Postkunde eine Karte zurücksenden 'entsprechend ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt dieses Schreibens'. Anderenfalls werde - obwohl die Einwilligung zur Datenweitergabe schon ausdrücklich verweigert wurde - die Adresse an den Verlag weitergegeben. Diese Aufforderung ergeht auch dann, wenn ein Postkunde überhaupt keine Zeitschrift abonniert hat, oder wenn er den Verlag schon selbst über den Adresswechsel informiert hatte."

"Aber damit nicht genug der Missachtung des Willens ihrer Kunden: Es wird nigendwo auf dem Formular erwähnt und auch in der vorgegebenen 'Einwilligungserklärung' ist es nicht vorgesehen, dass Lizenznehmer im deutschen Postmarkt die geänderten Daten unter Verweis auf § 29 Abs. 2 PostG von der Post gegen Entgelt zur Verfügung gestellt bekommen müssen. Und das auch, wenn der Kunde explizite der Weitergabe widersprochen hat."

"Um eine Stellungnahme gebeten, verwies die Deutsche Post AG auf die Einwilligung zur Datenweitergabe und darauf, dass das Nachsende- und das Adressaktualisierungs-Verfahren mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt seien. Liest man dagegen die Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten, so gibt es wenig Grund zu Euphorie. Im Gegenteil: Man findet, dass die Post Adress GmbH dort durchaus negativ aufgefallen ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kreierte in Anlehnung an das Wort 'Geldwäsche' für diese Direktwerber-Gemengelage das Wort 'Adressenwäsche'."


BIG-BROTHER-AWARD "POLITIK"

Der hessische Innenminister Volker Bouffier

Auszüge aus der Laudatio von Fredrik Roggan: "Das Innenministerium des Landes Hessen hat unter der Leitung von Herrn Bouffier eine Polizeirechtsnovelle zu verantworten, mit der die Voraussetzungen zur Rasterfahndung erheblich herabgesetzt wurden. Auf diese Weise wurde gleichsam eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main konterkariert."

"Herr Bouffier erhält den diesjährigen Preis stellvertretend für die Innenminister anderer Bundesländer, die nach dem 11. September 2001 ihre Polizeigesetze ad hoc ergänzten und dabei die Schwellen für eine Rasterfahndung - im Vergleich zu anderen Bundesländern - wesentlich herabsetzten."

"Die Rasterfahndung ist eine Befugnis aus dem Ausnahmezustand. Es handelt sich bei ihr um eine Fahndungsmethode, bei der notwendig die Daten von in jeder Hinsicht unverdächtigen BürgerInnen herangezogen werden." "Das kann im Rechtsstaat nur unter restriktivsten Voraussetzungen erlaubt sein; der Unverdächtige ist prinzipiell von staatlichen Organen in Ruhe zu lassen. Die Rasterfahndung ist deshalb unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nur dann nicht zu beanstanden, wenn sie sowohl in ihren gesetzlichen Voraussetzungen als auch in ihrer Anwendung diesem Ausnahme-Charakter entspricht. Nur konkrete und existentielle Gefahren dürfen mit ihrer Hilfe abgewehrt werden."

"Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Bundesinnenminister beim Wort genommen und die Rasterfahndung in Hessen für rechtswidrig erklärt. Und damit offenbar einen für den hessischen Innenminister unhaltbaren Zustand herbeigeführt, denn die Rasterfahndung war damit unverzüglich einzustellen. Durch das Urteil war damit das Schicksal einer Vorschrift besiegelt, die sich an den genannten engen Voraussetzungen für eine Polizeibefugnis, die Unverdächtige in Anspruch nimmt, orientierte."

"Hervorzuheben - und deshalb preis-begründend - an der von Herrn Bouffier zu verantwortenden Gesetzesverschärfung ist zweierlei: Das Erfordernis der 'gegenwärtigen Gefahr' wurde ersatzlos gestrichen. Damit kann künftig gerastert werden, wenn das der vorbeugenden Bekämpfung von bestimmten Straftaten dient. Nachprüfbarer Tatsachen, aus denen sich die Bedrohung ergibt, bedarf es nicht mehr."

"Der Richtervorbehalt wurde zugunsten der Anordnung durch die polizeiliche Behördenleitung und die Zustimmung des Landespolizeipräsidiums ersetzt. Damit wurde die polizeiexterne Kontrolle durch einen anordnungsberechtigten Richter abgeschafft."

"Herr Bouffier hat damit jene Hindernisse, die der Rasterfahndung nach der wohlbegründeten Entscheidung der Frankfurter Richter entgegenstanden, schlicht beseitigt, um damit auch in Hessen in Zukunft wieder rastern zu dürfen."

"Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, warnte auf dem diesjährigen Anwaltstag, dass es allemal Grauzonen und schleichende Übergänge zum Polizeistaat gebe, die zu steter Wachsamkeit herausforderten. Die Verleihung des diesjährigen BigBrotherAward an Herrn Bouffier sollte als Ausdruck solcher Wachsamkeit verstanden werden."


BIG-BROTHER-AWARD "KOMMUNIKATION"

Der Deutsche Bundesrat

Auszüge aus der Laudatio von Thilo Weichert: "Den Big Brother Award 2002 in der Kategorie 'Telekommunikation' erhält der Deutsche Bundesrat für seinen Beschluss, Telekommunikations(dienste)anbieter zu verpflichten, die Verbindungsdaten von Nutzenden für eine nicht festgelegte Dauer für Zwecke von Polizei und Geheimdiensten auf Vorrat zu speichern."

"Der am 31. Mai 2002 gefällte Beschluss des Bundesrates geht auf einen Antrag der Länder Bayern und Thüringen zurück und wurde in einem Gesetz 'zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern' versteckt. Wer hätte etwas gegen ein verbessertes Vorgehen gegen sog. Kinderschänder? Darum geht es hier aber nicht."

"Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 21.04.2002 ... wurde ein neuer Vorstoß unternommen. Der darauf vom Rechtsausschuss des Bundesrates beschlossene Vorschlag wurde im Interesse einer öffentlichen Diskussion über diese Pläne vom Betreiber des Internetangebots www.dud.de veröffentlicht. Der Bundesrat untersagte darauf dem Betreiber die Veröffentlichung mit der Behauptung, dieses Dokument sei als 'nur für den Dienstgebrauch' klassifiziert. Ein Tag vor dem Bundesratsbeschluss am 31.05.2002 hat das Europäische Parlament nach einer heftigen Diskussion mit dem EU-Rat das bisherige Verbot der Vorratsdatenspeicherung von TK-Daten widerrufen, so dass aus europarechtlicher Sicht dem Bundesratsbeschluss nichts mehr entgegen stand."

"Die alte rot-grüne Bundesregierung lehnte den Beschluss des Bundesrates zunächst ab, aber nicht, weil dieser verfassungswidrig ist, sondern weil er keinen angemessenen Interessenausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und Betroffenengrundrechten brächte. Vor der Wahl am 22.09.2002 kam es im Bundestag nicht mehr zu einer abschließenden Beschlussfassung."

"Derweil gibt es Bestrebungen der dänischen EU-Präsidentschaft, auch auf europäischer Ebene nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht zur TK-Vorratsdatenspeicherung festzuschreiben."

"Wie lange die Speicherungsverpflichtung dauern soll, hat der Bundesrat selbst nicht festgelegt. Dies wie sämtliche sonstigen Fragen der Durchführung will er der Exekutive zur Regelung in einer Rechtsverordnung überlassen. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht; das Parlament, dessen Aufgabe die Kontrolle und Beschränkung der Exekutive ist, überträgt diese Aufgabe der Exekutive selbst."

"Eine Zweckbindung der Daten ist nicht vorgesehen. Die Betreiber der TK-Dienste sollen die Speicherung unentgeltlich vornehmen und den sog. Bedarfsträgern zur Verfügung stellen müssen. Die mit der Speicherung verbundenen Kosten lägen bei größeren Unternehmen im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich."

"Der Beschluss des Bundesrats bedeutet, dass, ohne dass der Verdacht einer Straftat oder einer konkreten Gefahr vorliegen müsste, von allen unbescholtenen Menschen in der Bundesrepublik sämtliche Nutzungs- und Verbindungsdaten gesammelt werden würden. Dies sind die Angaben, wer mit wem wann telefoniert oder gefaxt hat, eine SMS oder eine Email geschickt hat. Bei der Kommunikation mit Handys oder sonstigen Mobilgeräten kommen noch die Angaben über den Gerätestandort hinzu. Bei der Nutzung des Internet soll über die gesamte Frist von z.B. einem Jahr nachvollziehbar sein, wer wann welche Seiten aufgerufen und welche Dienste in Anspruch genommen hat."

"Auf die gespeicherten TK-Daten hätten nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff, sondern ohne jede effektive Kontrolle auch sämtliche deutschen Geheimdienste - soweit diese meinen, dass es für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist."

"Die Speicherungen würden zu einem Selbstbedienungsladen für Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst, also Diensten, die sich in der Vergangenheit durch mangelnde Kontrollierbarkeit und illegale Aktivitäten auszeichneten."

"Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 klargestellt, dass eine Sammlung von personenbezogenen 'Daten auf Vorrat zu noch nicht bestimmbaren Zwecken' verfassungswidrig ist."

"Genau das aber hat der Bundesrat beschlossen."


BIG-BROTHER-AWARD "TECHNIK"

Toll Collect GmbH

Auszüge aus der Laudatio von Frank Rosengart: "Die Toll Collect GmbH ist Preisträger in der Kategorie Technik, da mit der satellitengestützen Erhebung und zentralen Verarbeitung der Bewegungsdaten von Kraftfahrzeugen eine neue Dimension der Beobachtung von Verkehrsteilnehmern möglich wird. Die Zusicherung der Betreiber, dem Datenschutz Sorge zu tragen, erscheint bei der Größenordnung der Erfassung und den Möglichkeiten der Auswertung nicht angemessen."

"Eine ins Fahrzeug eingebaute On-Board-Unit (OBU) besteht aus einem GPS-Empfänger und einem GSM-Telefon. Das System erkennt anhand von gespeicherten Geodaten eine Autobahn-Auffahrt als solche und registriert intern den Startpunkt einer Fahrt. Nach dem erkannten Verlassen der gebührenpflichtigen Strecke wird der ermittelte Maut-Betrag an die Toll-Collect-Zentrale übermittelt, die dann mit dem Halter des LKWs abrechnet. Fahrzeughalter, die keine OBU einbauen möchten, können sich vorab an Terminals oder per Internet eine Fahrtroute 'freischalten'."

"Schwarzfahrer, Maut-Preller, also Fahrzeuge die ohne Entrichtung einer Maut in eine gebührenpflichtige Strecke einfahren, werden von Kameras erfasst, die an speziellen Autobahnbrücken montiert sind. Per Laser sollen Fahrzeuge vermessen und damit der Mautpflicht zugerechnet werden. Ein im Fahrzeug befindlicher Infrarot-Sender teilt der Kontrollbrücke mit, dass die Maut ordnungsgemäß bezahlt wurde und deshalb kein 'Beweisfoto' notwendig ist. Wenn ein Fahrzeug als mautpflichtig erkannt wurde und keine Rückmeldung von der OBU kommt, nehmen die Kameras ein Bild des Fahrzeuges auf und werten automatisiert das Kennzeichenschild aus, um dann ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten."

"Die On-Board-Unit besteht neben dem Satellitenempfangsteil für die Standortdaten auch aus einem GSM-Telefon, welches auf den Teil zur Datenübertragung reduziert wurde. Dieses Gerät wird nach dem Einbuchen im Netz wie ein normales Mobiltelefon behandelt und hinterlässt genau wie jedes andere Handy eine Bewegungsspur des Benutzers, welche technisch bedingt - je nach Größe der Funkzellen- auf wenige Meter genau ist."

"Die Auszeichnung dieses Systems und der beteiligten Firmen mit dem BigBrotherAward soll als Warnung vor zukünftigen Begehrlichkeiten bei flächendeckender Einführung der automatischen Positionserfassung von Fahrzeugen dienen. Wir sehen voraus, dass die Autobahn-Maut auch für Personenwagen eingeführt wird und damit Privatpersonen von der massenhaften Verarbeitung von Bewegungsdaten betroffen sind."


BIG-BROTHER-AWARD "BEHÖRDEN + VERWALTUNG"

Bundeskriminalamt BKA

Auszüge aus der Laudatio von Rolf Gössner: "Der BigBrotherAward wird im Jahr 2002 an das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden verliehen, weil das Amt seit 2001 im Zusammenhang mit drei neu eingerichteten Präventiv-Dateien gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der darin erfassten Personen verstößt."

"Es handelt sich um folgende Verbund-Dateien im polizeilichen Informationssystem INPOL mit den bemerkenswert verharmlosenden Kürzeln LIMO, REMO und AUMO: um die sog. Gewalttäter Links-Datei zur 'Verhinderung politisch links motivierter Straftaten', kurz: LIMO, die sog. Gewalttäter Rechts-Datei zur 'Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter', kurz: REMO, und die Datei 'Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität', kurz: AUMO" "Diese Dateien werden gemeinsam von Bund und Ländern genutzt und sind jederzeit von allen Dienststellen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes abrufbar. Bereits weit über tausend Menschen sind darin als 'potentielle Gewalttäter' erfasst, obwohl viele von ihnen noch nie als gewalttätig aufgefallen sind."

"Am Beispiel der 'Gewalttäter-Links'-Datei lassen sich die verfassungs- bzw. datenschutzrechtlichen Verstöße verdeutlichen:

Vorsorgliche Erfassung möglicher 'Unruhestifter' Diese Datei ist auf Beschluss der Innenministerkonferenz durch das BKA im Wege einer 'Sofortanordnung' errichtet worden - ohne vorherige Anhörung des Bundesdatenschutzbeauftragten und wegen nicht näher begründeter 'Eilbedürftigkeit'."

"Wer mit der Polizei bei Versammlungen auch nur in Berührung kommt und dabei erfasst wird, ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben, kann sich leicht als potentieller Gewalttäter in einer der Gewalttäter-Dateien des BKA wiederfinden.

Einzige Voraussetzung für diese 'vorsorgliche Erfassung möglicher Unruhestifter' ('Die Zeit'): Es müssen 'bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden'."

"Auch bloße 'Kontakt- und Begleitpersonen' von Verdächtigen können gespeichert werden, 'soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist'." "Entsprechend 'auffällig' gewordene Erwachsene und Jugendliche werden grundsätzlich drei bzw. fünf Jahre lang, Kinder (!), die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zwei Jahre lang gespeichert. Da drängt sich unwillkürlich die Frage auf, was Kinder in einer polizeilichen Präventiv-Datei zu suchen haben. Im übrigen ist eine Verlängerung der Speicherzeit ohne weiteres möglich. Andererseits führt die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch - trotz genereller Berichtigungspflicht des BKA - in der Praxis noch lange nicht zu einer Löschung der Daten."

Spiegel Online, 25. Oktober 2002
Original: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,219808,00.html