Privacy-Card: Gericht bringt es nicht auf den Punkt

Das Amtsgericht München urteilt: Die Punkte der Privacy-Card bleiben wertlos. FoeBuD kündigt Gang vor das Landgericht München an.

Am 3. September entschied das Amtsgericht München, dass dem in Verein FoeBuD ((Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) aus Bielefeld, keine Punkte gutgeschrieben werden. In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Anbieter der Payback-Karte, mit der Kunden in Supermärkten wie Real oder an Tankstellen wie DEA Punkte sammeln können und anschließend in Geld oder bestimmte Produkte umwandeln können, die Punkte auch auf die vom FoeBuD herausgegebene Privacy-Card gutschreiben müssen. Die Privacy-Card ähnelt der Pay-Back Karte und die Scanner an den Kassen akzeptieren die Karte auch. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied: Die Punkte werde nicht dem Kartenbesitzer, sondern dem Verein FoeBuD gutgeschrieben. Damit verhindert FoeBuD, dass die Betreiber des Payback-Systems Kundenprofile erstellen können. (vergleiche für ausführlichere Informationen: Punktet der Datenschutz?)

Das Urteil des Amtsgerichts München ermöglicht weiterhin den gläsernen Kunden. padeluun, Mitarbeiter des FoeBuD reagierte gelassen auf das Urteil: "Das Punktesammeln geht weiter". Noch steht die Urteilsbegründung aus. padeluun kündigte aber bereits an, dass der Verein FoeBuD jetzt vor die nächsthöhere Instanz, das Landgericht München, ziehen werde. Ein Ende des Falls ist also noch nicht in Sicht.

Webwecker Bielefeld, 04. September 2002
Original: http://www.webwecker-bielefeld.de/servlet/is/4765/