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im TV:
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Die Privacy-Card |
Presseerklärung
zur Payback/VISA-Card-Kooperation |
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PUNKTE MACHEN
FÜR DEN DATENSCHUTZ |
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Mit der Privacy-Card können Sie überall da, wo Payback-Karten akzeptiert werden, Ihre Privatsphäre verteidigen. Die Payback Karte ist ein Bonuspunkte-Sammelsystem, und zwar das größte in Deutschland mit mittlerweile 15 Millionen Teilnehmern. Payback (www.payback.de) kommt als Rabattkarte daher, dient aber vor allem dazu, personalisierte Daten zum Kaufverhalten von Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und kommerziell zu nutzen, ohne daß diese ausreichend informiert werden. Um in den Genuß der angepriesenen Rabatte zu kommen, muss bei jedem Einkauf bei einem Payback-Partnerunternehmen die Karte vorgelegt werden. Und schon kann Ihre komplette Einkaufsliste mit Ihren persönlichen Daten verknüpft werden. So lässt sich auch ein Profil Ihres Kunden- und Konsumverhaltens anlegen. Für dieses System hat Payback den Big Brother Award des Jahres 2000 erhalten. Die Teilnahme am Payback-System ist natürlich freiwillig, wenn auch nicht so ganz: Denn wer keine Payback-Karte verwenden will, bekommt keinen Rabatt - Kundinnen und Kunden, denen ihre Privatsphäre wichtig ist, zahlen also mehr für jeden Einkauf. Doch auch für die anderen gilt: Es gibt nichts geschenkt. Ein Konzern, der massenhaft Rabatte gewährt, schlägt sie halt vorher auf die Preise auf. Doch es gibt die Privacy-Card. Die Privacy-Card funktioniert genauso einfach und bequem wie eine Payback-Karte. Sie legen die Privacy-Card bei Ihren Einkäufen vor oder geben die Nummer bei Telefon- und Onlinebestellungen an. Die Firmen registrieren den Rabatt. Ihre Punkte werden nun dem FoeBuD e.V. gutgeschrieben. So schützen Sie Ihre Privatsphäre, da Ihre Einkaufsgewohnheiten nicht mit Ihrem Namen verknüpft erfasst und gespeichert werden, und Ihre Rabattpunkte dienen einem guten Zweck, da sich der FoeBuD e.V. um Datenschutz und Verbraucherinteressen in der vernetzten Gesellschaft kümmert. Um es ganz deutlich hervorzuheben: Die gesammelten Punkte bleiben beim FoeBuD e.V. und werden nicht an die Sammlerinen und Sammler ausgezahlt! Die Kosten, die wir durch die Herstellung und den Vertrieb der Privacy-Card haben, lassen sich nicht durch die gesammelten Punkte wieder 'reinholen. Der FoeBuD e.V. ist Stifter und Ausrichter der Deutschen "Big Brother Awards", die im Oktober 2000 erstmals in Deutschland verliehen worden sind. Die Privacy-Card ist juristisch geprüft: Es ist völlig legal, wenn Sie die Privacy-Card des FoeBuD e.V. einsetzen. Mehr noch: Alle Payback-Partner müssen die Privacy-Card annehmen. Auf unserer Website unter www.foebud.org finden Sie die aktuellen Punktestände, aktuelle Hinweise und natürlich alles weitere zu unserer Arbeit. |
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Aktuelles |
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Punkte am | ||||||||||
Die letzten Exemplare sind nicht mehr käuflich -- aber wir sind (was das betrifft) bestechlich. Wenn eine größere Menge an Spendengeld auf dem Konto des FoeBuD eingeht, rücken wir natürlich doch noch eine Karte raus (so lange Vorrat reicht). 6.12.2002: Unsere Berufung gegen das Urteil des AG München ist abgewiesen worden. Demnach ist festgestellt, dass wir zwar die Payback-Kundennummer weitergeben dürfen, diese aber irgendwie nicht auf einen Zettel schreiben dürfen. Das ist zwar Blödsinn, aber es ist eben kein Recht, sondern ein Urteil. Wir werden die Vorgänge in den nächsten Tagen dokumentieren, so dass sich jede/r selbst ein Urteil bilden kann. Ach ja: Nichts hindert daran, die Karten weiterhin einzusetzen. An den Kassen macht's weiterhin "beep". Nur die Punkte werden halt nicht gutgeschrieben. Unsere Presseerklärung: Kurz und ausführlicher Information (last Update: 10.2.2003): Das Punkten geht weiter! Payback hat unser Punktekonto beim Stand von 23458 Punkten eingefroren und versucht, den Vertrag mit uns zu kündigen. Wir haben Payback daraufhin verklagt und dringen auf die Einhaltung des Vertrages. In der ersten Instanz ist die Klage abgewiesen worden. Unsere Berufung gegen das Urteil des AG München ist abgewiesen worden. Demnach ist festgestellt, dass wir zwar die Payback-Kundennummer weitergeben dürfen, diese aber irgendwie nicht auf einen Zettel schreiben dürfen. Das ist Blödsinn, das ist nicht richtig, aber es ist ein Urteil. Hier unsere Darstellung, kurz oder ausführlicher. Wir werden die gerichtlichen Vorgänge hier auf dem Web dokumentieren, so dass sich jede/r selbst ein Urteil bilden kann. Ach ja: Nichts hindert daran, die Karten weiterhin einzusetzen. Nur die Punkte werden halt nicht gutgeschrieben.
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Payback-Partner, bei denen Punkte gutgeschrieben werden und wurden: |
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